24. August 2011

ARTIKEL 125 DES EU-VERTRAGES, Jahn Johannes



Worum geht es bei dieser EURO-RETTUNG wirklich?

In Artikel 125 des EU-Vertrages heißt es:

„Ein Mitglied haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen,
der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedsstaates und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein.“

Nach Meinung sämtlicher Experten haben die Politiker den EU-Vertrag gebrochen.

Abgesehen von der Tatsache, dass wir Menschen einfach belogen wurden,
als es darum ging, die EU und den EURO an die Frau bzw. an den Mann zu bringen, ist dieses Vorgehen strafrechtlich relevant, was heißt:
Die EU-Spitzen, die durch „Rettungsschirme“ das Volksvermögen der noch gesunden Volkswirtschaften verspielen, gehören vor ein ordentliches Gericht und nicht an die Spitze eines Staates, an der sie solchen Schaden verursachen können!

Längst geht es nicht nur mehr um die „Unfähigkeit“ unserer Polit-Eliten.
Hier werden - wissentlich oder unwissentlich - kriminelle Handlungen gesetzt (Konkursverschleppung und Enteignung des Volkes), für die es gerade zu stehen gilt.

Im Vertrauen, dass dieser Tag nahe ist,

Ihr Jahn Johannes  

Dieser "Kommentar" erging als "Leserbrief" an sämtliche Tageszeitungen und Wochenmagazine in Österreich, Deutschland und der Schweiz.


siehe auch – Jahn Johannes: